Dämmpflichten im Bestand beachten!
Wer ein Bestandsgebäude besitzt, das mindestens vier Monate jährlich normal beheizt wird muss nun nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) auch die ungedämmten, obersten Geschossdecken über den beheizten Räumen zusätzlich dämmen, auch wenn diese zwar nicht begehbar, jedoch zugänglich sind.
Energieanbieterwechsel wird einfacher!
Die Bundesnetzagentur legt neue Regeln für den Wechsel des Strom- und Gasanbieters fest. Der Anbieterwechsel darf künftig höchstens drei Wochen dauern.



